Antragsstellung beim „Fond sexueller Missbrauch“

In der Frauenberatungsstelle können Frauen, die in ihrer Kindheit oder Jugend als Minderjährige sexualisierte Gewalt in der Familie oder einer Institution erlebt haben, dabei unterstützt werden, einen Antrag beim „Fond sexueller Missbrauch“ zu stellen.

Die gesetzlichen Leistungssysteme bewilligen manchmal nicht ausreichend oder nicht die individuell passende Unterstützung, um die Folgen der erlebten Gewalt abzumildern und zu lindern. Betroffene können verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beim Fond beantragen, wenn die Taten vor 2013 stattgefunden haben und die Betroffenen zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Die Antragsstellung kann für Betroffene belastend und mit Fragen verbunden sein, auf welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen sie Anrecht haben. Daher haben in der Frauenberatungsstelle zwei Kolleginnen an Schulungen teilgenommen, um bei der Antragsstellung bestmöglich unterstützen zu können. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich.

Melden Sie sich bei Interesse gern bei telefonisch oder per Mail bei uns, um einen Termin zu vereinbaren. Auf der Seite www.fonds-missbrauch.de können Sie sich vorab umfassend über den Fond und die Antragsstellung informieren.