Fallbesprechungen in Hochrisikofällen

Ein Hochrisikofall liegt vor, wenn Häusliche Gewalt ausgeübt wird und zusätzlich die Bedrohung von körperlicher Unversehrtheit, Leben, Gesundheit, Freiheit und/oder sexueller Selbstbestimmung besteht.

Die betroffene Person darf nach einer Fallbesprechung entscheiden ob und welche Ideen der Fallbesprechung sie nutzen bzw. umsetzen möchte.

Ziel der Fallbesprechungen

Die Ziele der Fallbesprechungen sind

  • Ganzheitliche Ideen und Möglichkeiten zu einem bestimmten Fall bzw. zu einer bestimmten Situation zu entwickeln.
  • Alle beteiligten Partner auf einen gleichen Informationsstand zu bringen, damit auch in eine gleiche Richtung weitergearbeitet werden kann.
  • Die Weiterentwicklung von allgemeinen Strukturen und Angeboten in Oberhausen, anhand konkreter einzelner Fälle.
  • Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen aufgrund eines vertieften Verständnisses.

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Fall ein Hochrisikofall ist?

Mit Hilfe der Auswertung des Risiko-Einschätzungs-Tools bekommen Sie ein Punkte-Ergebnis, welches auf ein Hochrisikofall hinweisen kann.

Das Tool finden können Sie hier herunterladen.

Sie sind sich nicht sicher? Nehmen Sie gerne Kontakt zur Frauenberatungsstelle Oberhausen auf: 0208 209 707 / info@fbst-ob.de

Initiierung einer Fallbesprechung

Jede Organisation oder Institution in Oberhausen kann eine Fallbesprechung initiieren, wenn sie zu dem Entschluss kommt, dass ein Hochrisikofall vorliegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Frauenberatungsstelle Oberhausen. **Bitte senden sie KEINE personenbezogene Daten per Email**

Die betroffene Person muss ihren regelmäßigen Aufenthalt in Oberhausen haben, damit eine Fallbesprechung stattfinden kann.

Bei einem Hochrisikofall

Eine Fallbesprechung kann nur stattfinden, wenn die Schweigepflichtentbindung und Datenschutzeinwilligung unterschrieben wurde und vorgelegt wird. Es ist wichtig, mit der betroffenen Person zu besprechen, welche Konsequenzen eine Fallbesprechung haben kann, bzw. welche es haben kann, wenn bestimmte Kooperationspartner eingeladen werden.

  • Wenn die Polizei eingeladen wird und Kenntnis von einer Straftat erlangt, muss sie ermitteln. Dies kann eine Anzeige zur Folge haben.
  • Wenn die Kooperationspartner zu der Einschätzung kommen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird das Jugendamt informiert.

Mit der betroffenen Person zusammen wird zudem der Fallerhebungsbogen ausgefüllt.

Die Fallbesprechung

Zur Fallbesprechung werden die in der Schweigepflichtentbindung benannte Personen eingeladen.

Die beteiligten Institutionen nennen vorab konkrete Ansprechpersonen und wissen, dass die Einladung zur Fallbesprechung jederzeit kommen kann und die Termine kurzfristig stattfinden. Dies wird berücksichtigt und die Institutionen nehmen mit hoher Priorität nach Möglichkeit an der Fallbesprechung teil.

Nach der Fallbesprechung

Nach der Fallbesprechung werden die Ergebnisse von der Falleinbringenden Person bzw. Institution mit der betroffenen Person besprochen.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob und welche der entwickelten Ideen sie umsetzen möchte!

Informationsveranstaltungen zu Hochrisikofällen

Die nächste Informationsveranstaltung findet am 10.04.2024 um 14:00 Uhr per Zoom statt.

Sie können sich jetzt schon dazu anmelden! Dafür bitte ein kostenfreies Ticket unter folgendem Link buchen:

Aktuell kein Termin verfügbar?

Sie möchten an einer Informationsveranstaltung teilnehmen, um mehr über das Projekt Fallbesprechungen in Hochrisikofällen in Oberhausen zu erfahren bzw. wie es umgesetzt wird?

Melden Sie sich bei der Frauenberatungsstelle Oberhausen – wir informieren Sie, sobald der nächste Schulungstermin festgelegt wurde.

Frauenberatungsstelle Oberhausen: 0208 209 707 / info@fbst-ob.de

Downloads

Broschüre Hochrisikofälle – Betroffene

Broschüre Hochrisikofälle – Institutionen

Risikoeinschätzungstool Danger Assessment

Schweigepflicht- und Datenschutz

Erhebungsbogen

Kontaktdaten Frauenberatungs-stelle

Telefon 0208 209 707
Email info@fbst-ob.de

Helmholtzstr. 48
46045 Oberhausen

Telefonische Sprechzeiten

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 13.00 bis 15.00 Uhr

Zu diesen Zeiten beraten wir am Telefon, vergeben Termine für Beratungsgespräche und klären Fragen. Außerhalb dieser Zeiten läuft unser Anrufbeantworter.

Eine Initiative von:

Logo der Frauenberatungsstelle Oberhausen
Logo des Frauenhauses Oberhausen
Log der Polizei Oberhausen