Frauen helfen Frauen Oberhausen e. V.
ist Träger der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses Oberhausen.

Das Gewalthilfegesetz ist Verabschiedet worden
Das Gewalthilfegesetz, das am 31. Januar 2025 vom Bundestag und am 14. Februar vom Bundesrat verabschiedet wurde, stellt einen historischen Fortschritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt dar. Erstmals wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen.
Der Bund stellt bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit, um den Ausbau notwendiger Strukturen zu fördern, insbesondere die dringend benötigten Frauenhausplätze. Der individuelle Rechtsanspruch tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Frauen helfen Frauen Oberhausen e. V. begrüßt das Gewalthilfegesetz als wichtigen Meilenstein, wir fordern jedoch Nachbesserungen bei der Umsetzung. Natürlich soll das Gewalthilfegesetz Frauen und Kinder vor Gewalt schützen, doch es ignoriert die besondere Gefährdung geflüchteter und migrierter Frauen. Unser Verein Frauen helfen Frauen e. V. sowie Organisationen wie PRO ASYL oder DaMigra kritisieren die strukturelle Diskriminierung im Gesetz und wir fordern Nachbesserungen. Besonders problematisch sind die „Ehebestandszeit“ und die Wohnsitzauflage, die den Zugang zu Schutzräumen erschweren. Laut der Istanbul-Konvention müssen alle Frauen uneingeschränkt Schutz erhalten, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Es braucht dringend Anpassungen, um gleiche Schutzrechte für alle Betroffenen sicherzustellen.
Darüber hinaus ist die Finanzierung von Frauenberatungsstellen im Gesetz nicht ausreichend geregelt. Es ist völlig unklar, wie die Finanzierung der bestehenden Angebote bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2032 gesichert werden soll. Wir benötigen bereits jetzt verlässliche Mittel, um unsere Arbeit fortzusetzen und Betroffenen den dringend benötigten Schutz und die Beratung bieten zu können. Aktuell sind wir auf Spenden angewiesen, um diese Lücke zu schließen. Ohne eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung drohen wichtige Strukturen wegzubrechen, noch bevor der Rechtsanspruch überhaupt greift.

Schutz und Unterkunft
für bedrohte und misshandelte Frauen und ihre Kinder
Unter der Notrufnummer +49 (0) 208 80 45 12
sind wir täglich 24 Stunden erreichbar (auch am Wochenende) und können Ihnen einen Treffpunkt mitteilen, an dem Sie von uns abgeholt werden. Wenn alle Unterkunftsplätze belegt sind, bekommen Sie von uns die Telefonnummern benachbarter Frauenhäuser!“
Unter folgenden Links finden Sie freie Plätze in Frauenhäusern:

Beratung, Therapie und Information
Telefon 0208 – 20 97 07
Über unseren Onlineberatungs-Zugang können Sie eine Mailberatung oder eine Chatberatung mit uns beginnen.
Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anonymen Spurensicherung (ASS) in Oberhausen nach einer Sexualstraftat.